Willkommen beim AMC-Kerzenheim e.V.
Regionales Leistungszentrum für Jugendtrial des Motorsport-Verbandes Rheinland-Pfalz (MVRP) beim AMC Kerzenheim e.V. im ADAC

Training und Mitgliedschaft

Trainingsrichtlinien

Allgemein
Trainingsgelände und Trainingszeiten sind mit der Kreis- und Gemeindeverwaltung festgelegt. Das Gelände muss schonend behandelt und gepflegt werden. Neben den unten aufgelisteten, grundsätzlichen Bedingungen werden an jedem 1. Dienstag des Monats um 20.00 Uhr im Clubheim besondere Aktivitäten und Beschränkungen besprochen. Bei Clubmitgliedern ist eine Trainingsversicherung gewährleistet. Jedes »unerlaubte« Fahren gefährdet unser Hobby! Deshalb: ERST FRAGEN; DANN FAHREN! Die Aushänge am schwarzen Brett sind zu beachten.

Trainingsgelände
Die Geländegrenzen muss jeder Fahrer mit einem Vorstandsmitglied abgehen.
Vor jedem Training ist das zu befahrende Gelände mit dem Sportwart bzw. der Aufsichtsperson abzusprechen.
Der Waldsportplatz ist ein öffentlicher Platz. Befahren ist nur mit zugelassenen Kfz- und Führerschein zulässig. Nur wenn durch eingewiesene Personen eine Absperrung errichtet wurde, ist unter Aufsicht ein befahren, zum Beispiel durch Jugendliche und Kinder, auf eigenes Risiko möglich.

Trainingszeiten Motorradtrial
Dienstag ohne Zeiteinschränkung
Samstag ohne Zeiteinschränkung
Sonn- und Feiertage bis 13.00 Uhr

Einschränkungen sind möglich, beispielsweise wenn der Schäferhundeverein eine Veranstaltung hat.Erweiterungen zu Trialveranstaltungen sind ebenfalls möglich. Info bei der Stammtischrunde.

Trainingsaufsicht
Es ist eine Trainingsaufsicht notwendig. Wenn kein Mitglied des Sportausschusses anwesend ist, kann ein anderes eingewiesenes Clubmitglied die Aufsicht übernehmen.
Die Aufsicht muss über die aktuellen Trainingsrichtlinien und notwendigen Maßnahmen im Falle eines Unfalles informiert sein.Training von Einzelpersonen ist verboten.

Trainingsvoraussetzungen
Es sind nur Trialmotorräder oder Fahrräder im Gelände gestattet.
Anerkennung der Trainingsrichtlinien vom 24.02.2002
Der Jahresbeitrag muß bezahlt sein.
Mindestens zweimal im Jahr muss an einer AMC Versammlung teilgenommen werden.
Um die Eintragung und Bestätigung der Arbeitsstunden muss sich jeder selbst kümmern.

Gastfahrer
Gastfahrer sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen sind vom Vorstand zu genehmigen. Für Interessierte Vereinsfremde besteht die Möglichkeit mit den vereinseigenen Motorrädern den Trialsport kennen zu lernen.

Schnuppertrial
Zwei Mal im Jahr veranstaltet der AMC Kerzenheim ein Schnuppertrial. Dazu sind alle am Trialsport Interessierten herzlich eingeladen. Unter Anleitung können Kinder und Jugendliche erste Erfahrungen mit dem Trialsport machen. Die Termine (Frühling/Herbst) werden frühzeitig auf unserer Internetseite bekannt gegeben.

Haftungsausschluss: Der Teilnehmer (Fahrer und Kfz-Halter) nimmt auf eigene Gefahr am Training teil. Er trägt die alleinigen Zivil- und Strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm und seinem Fahrzeug verursachten Schäden.Der Teilnehmer verzichtet nach erlittenen Unfällen oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen die Vertreter und Sportbeauftragte des Clubs sowie des ADAC.  

Hinter den folgenden Links finden sie die entsprechenden Anmeldeformulare. Zum Öffnen der Dateien brauchen sie das kostenlose Adobe Reader-Programm.



Haftungsverzicht für die Teilnahme am Trainingsbetrieb im Trialgelände vom AMC Kerzenheim e.V. im ADAC
Formular
Haftungsverzicht_2016.pdf (141.12KB)
Haftungsverzicht für die Teilnahme am Trainingsbetrieb im Trialgelände vom AMC Kerzenheim e.V. im ADAC
Formular
Haftungsverzicht_2016.pdf (141.12KB)


 

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